Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt alle Eltern gegenüber der Schulleitung, dem
Lehrerkollegium und der Schulkonferenz.
Daher wählen in jeder Klasse die Eltern mindestens einen Vertreter, den so
genannten Klassenpflegschaftsvorsitzenden, der die Eltern seiner Klasse in der
Schulpflegschaft vertritt.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
mindestens einen Stellvertreter und die
Eltern, die neben dem / der Vorsitzenden der
Schulpflegschaft an der Schulkonferenz
teilnehmen sollen.
Der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt die
Mitglieder der Schulpfleg-
schaft mindestens einmal pro Schulhalbjahr
ein, damit die Wünsche, Anregungen und
Interessen der Eltern besprochen werden
können.
Die Schulleiterin / der Schulleiter soll an solchen Sitzungen teilnehmen, um die
Eltern beraten zu können und um wichtige Informationen an die Eltern weiter
geben zu können.
Ziel der Sitzung ist es, die mehrheitliche Meinung der Eltern bezüglich ihrer
Wünsche und Interessen herauszufinden.
Dabei kann es zum Beispiel um die Situation der Schule, die Gestaltung der
Schule, die Organisation von Schulfesten oder die Festlegung der beweglichen
Ferientage aber auch um Konflikte innerhalb der Schule gehen.
Außerdem sollten die Angelegenheiten besprochen und abgestimmt werden, über
die in der Schulkonferenz zu entscheiden ist, damit die Eltern in der
Schulkonferenz auch tatsächlich die Interessen der Eltern wahrnehmen können.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulkonferenz besteht aus Vertretern des Lehrerkollegiums und den dazu
gewählten Elternvertretern.
Sie entscheidet über viele wichtige Fragen wie zum Beispiel auch das
Schulprogramm, Grundsätze zur Organisation des Schulalltags und die Wahl
einer neuen Schulleitung.
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