Schulpflegschaft
Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2015/2016 tagten die
gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter aller Schulklassen,
von der Klasse 1a bis zur Klasse 4c.
Somit trafen sich die Elternvertreter der beiden Schulstandorte
des Grundschulverbundes ‘Graf-Ludwig-Schule/ Willibrordschule’,
um über aktuelle Anliegen zu beraten.
Der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt die Mitglieder der Schulpflegschaft
mindestens einmal pro Schulhalbjahr ein, damit die Wünsche, Anregungen und
Interessen der Eltern besprochen werden können.
Die Schulleiterin / der Schulleiter soll an solchen Sitzungen teilnehmen, um die Eltern
beraten zu können und um wichtige Informationen an die Eltern weiter geben zu
können.
Ziel der Sitzung ist es, die mehrheitliche Meinung der Eltern bezüglich ihrer
Wünsche und Interessen herauszufinden.
Dabei kann es zum Beispiel um die Situation der Schule, die Gestaltung der Schule,
die Organisation von Schulfesten oder die Festlegung der beweglichen Ferientage
aber auch um Konflikte innerhalb der Schule gehen.
Außerdem sollten die Angelegenheiten besprochen und abgestimmt werden, über die in
der Schulkonferenz zu entscheiden ist, damit die Eltern in der Schulkonferenz auch
tatsächlich die Interessen der Eltern wahrnehmen können.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulkonferenz besteht aus Vertretern des Lehrerkollegiums und den dazu
gewählten Elternvertretern.
Sie entscheidet über viele wichtige Fragen wie zum Beispiel auch das Schulprogramm,
Grundsätze zur Organisation des Schulalltags und die Wahl einer neuen Schulleitung.
Mehr Infos zur Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz sowie
zu Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechten finden Sie unter folgendem Link:
schulministerium.nrw.de
Die Schulpflegschaft vertritt alle Eltern
gegenüber der Schulleitung,
dem Lehrerkollegium und der Schulkonferenz.
Daher wählen in jeder Klasse die Eltern
mindestens einen Vertreter, den so genannten
Klassenpflegschaftsvorsitzenden, der die
Eltern seiner Klasse in der Schulpflegschaft
vertritt.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
mindestens einen Stellvertreter und die Eltern,
die neben dem / der Vorsitzenden der
Schulpflegschaft an der Schulkonferenz
teilnehmen sollen.